Der KJR setzt sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Starnberg ein. Mit den Möglichkeiten der Jugendarbeit vertreten wir die Belange aller jungen Menschen in unserem Gemeinwesen. Bedürfnisse und Probleme von Kindern und Jugendlichen kommunizieren wir im Dialog mit der Gesellschaft, den politischen Vertretungen sowie den Verwaltungen für ein partnerschaftliches Miteinander.
Alle Mitglieder des KJR Starnberg sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und eint ein gemeinsames Grundverständnis für die Prinzipien der Jugendarbeit: freiwillig, ehrenamtlich, selbstorganisiert und demokratisch. Auf dieser Basis gestalten Jugendorganisationen in Eigenverantwortung wesentliche Rahmenbedingungen der Jugendarbeit.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt der KJR Starnberg als Gliederung des Bayerischen Jugendrings seit 1949 öffentliche Aufgaben, die sich aus dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und dem dazugehörigen Bayerischen Ausführungsgesetz (AGSG) ableiten lassen. Finanziert werden die Aufgaben überwiegend durch öffentlichen Mitteln und einem eigenerwirtschafteten Anteil.