Allgemeines
Der Bus kann mit der normalen Fahrerlaubnis B gefahren werden. Wir vergeben das Fahrzeug nicht an Privatpersonen. Die Rechnung wird nur an Organisationen ausgestellt.
Für den Bus gibt es einen In- und Auslandsschutzbrief. Bei einem Unfall mit nachfolgender Fahruntüchtigkeit oder gar Personenschäden ist entsprechend den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu verfahren.
In jedem Fall ist sofort und unverzüglich die Geschäftsstelle des Kreisjugendrings, Telefon: 08151/148 77 451 oder 08151/148 77 379 zu verständigen. Weiteres Vorgehen siehe Unfall/Panne.