Kleinbus-Verleih

Der Kreisjugendring hat zur Unterstützung der Jugendarbeit einen 9sitzer Kleinbus im Verleih und kann von Vereinen und Organisationen ausgeliehen werden (nicht an Privatpersonen).

KJR Starnberg | Kleinbus Verleih

Allgemeines

Der Bus kann mit der normalen Fahrerlaubnis B gefahren werden. Wir vergeben das Fahrzeug nicht an Privatpersonen. Die Rechnung wird nur an Organisationen ausgestellt.

Für den Bus gibt es einen In- und Auslandsschutzbrief. Bei einem Unfall mit nachfolgender Fahruntüchtigkeit oder gar Personenschäden ist entsprechend den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu verfahren.

In jedem Fall ist sofort und unverzüglich die Geschäftsstelle des Kreisjugendrings, Telefon: 08151/148 77 451 oder 08151/148 77 379 zu verständigen. Weiteres Vorgehen siehe Unfall/Panne.

Kosten

Für den Verleih des Busses wird folgende, anteilige Kostenbeteiligung festgelegt:
Für jeden angefangenen Tag, an dem das Fahrzeug entliehen wurde, wird ein Anteil für Versicherungen, Schutzbrief und Steuer in Höhe von 5,- € pro Tag weitergegeben.
Zudem kommt ein gewöhnlicher Erhaltungskostenersatz in Höhe von

  • bei Gruppen der Jugendarbeit: 0,16 € pro KM, mindestens 8,- € am Tag
  • bei andere Organisationen: 0,35 € pro KM mindestens 16,- € pro Tag

Sie erhalten den Bus vollgetankt und müssen ihn auch vollgetankt zurückbringen (Diesel).

Der Bus wird im sauberen Zustand übergeben und muss auch so zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Reinigungspauschale je nach Verschmutzung (mindestens 15,00 €) berechnet. Bei Abholung muss eine Kaution von 200,- € in bar beim Kreisjugendring Starnberg hinterlegt werden. Dieser Betrag gilt als Sicherheit für alle Ansprüche, die aus der Nutzung entstehen könnten.

Da es sich um ein neues Fahrzeug handelt, wird sehr genau auf Verschmutzung und Beschädigung geachtet! Bei etwaigen Beanstandungen wird die Gruppe belangt.

Versicherung & Haftung

Der Bus ist haftpflicht-, vollkaskoversichert und hat eine Schutzbrief für In- und Ausland. Im Schadensfall ist vom Entleiher bei der Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 200,- € zu tragen.

Ungeachtet dieser Versicherungen haftet zunächst der Fahrer für sämtliche während der Ausleihphase entstandenen Schäden sowie für den Verlust des Fahrzeugs.
Die vom Kreisjugendring Starnberg abgeschlossenen Versicherungen sind für den Betrieb des Fahrzeuges ausreichend. In der Regel darf das Fahrzeug nur von dem/der dem KJR genannten Fahrer/-in gelenkt werden.

Hinweis: Für den Transport von Teilnehmern wird per Gesetz gefordert, dass der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein muss und 2 Jahre Fahrpraxis nachweisen können sollte. Es ist untersagt, das Fahrzeug für den Transport von größeren Gegenständen zu nutzen oder auch die Sitze zu Transportzwecken auszubauen.

Abholung

Der Bus kann nur beim Landratsamt und dort nur von den seitens des Kreisjugendrings Berechtigten übergeben werden. Der Zeitpunkt der Abholung ist mit den Berechtigten vorher zu vereinbaren (Telefon: 08151/148 -451/-379). Bei der Abholung wird gemeinsam mit dem Berechtigten die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges festgestellt. Schlüssel, Fahrtenbuch, Schutzbrief und Fahrzeugschein werden nach Unterschrift der Überlassungsvereinbarung, in dem der Kilometerstand und der Zustand des Fahrzeugs festgehalten sowie die Fahrziele benannt sind, bei Abholung des Fahrzeuges ausgehändigt.

Der Fahrer muss eine mindestens zweijährige Fahrpraxis gemäß einem Führerschein der Klasse B nachweisen. Das Fahrzeug darf nur von dem in der Überlassungsvereinbarung eingetragenen Person/en gefahren und nur zum dort angegebenen Zweck benutzt werden. Bei Abholung wird die Kaution von 200 € in bar hinterlegt.

Im Dienst

Der Bus ist mit der größtmöglichen Sorgfalt zu behandeln. Es ist zweckmäßig, die Überlassungsvereinbarung während der Fahrt mitzuführen.

Auf die Einhaltung der Straßenverkehrs-Ordnung und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wird hingewiesen. Gebühren für Ordnungswidrigkeiten oder Strafzettel werden automatisch an den Fahrer weitergeleitet.

Es wird ausdrücklich auf die Belastungsgrenzen des Busses hingewiesen:

  • Max. 8 Personen + Fahrer
  • Maße: Höhe: 1,94 m, Breite 2,23 m, Länge: 4,78 m
  • Max. Zuladung von 949 kg

Unfall/Panne

Für den Bus gibt es einen In- und Auslandsschutzbrief. Bei einem Unfall mit nachfolgender Fahruntüchtigkeit oder gar Personenschäden ist entsprechend den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu verfahren.

In jedem Fall ist sofort und unverzüglich die Geschäftsstelle des Kreisjugendrings, Telefon: 08151/148 77 451 oder 08151/148 77 379 zu verständigen. Nach einer Panne können Reparaturen auf Kosten des Kreisjugendringes nur nach Rücksprache mit den Berechtigten des Kreisjugendrings vorgenommen werden. Ausnahme: kleinere Reparaturen, wenn der Bus nicht mehr fahrtüchtig und in der Geschäftsstelle niemand zu erreichen ist.

Eingriffe von Laien in die technische Funktion des Fahrzeugs sind verboten! Besondere Vorkommnisse (Unfall, Panne, Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung) sind schriftlich im Fahrtenbuch oder auf gesondert beigelegtem Blatt anzuzeigen.

Rückgabe

Der Bus ist zu dem mit dem Berechtigten des KJR vereinbarten Zeitpunkt vollgetankt und sauber zum Landratsamt zurückzubringen (vor der Waschanlage die Spiegel einklappen und die Antenne abschrauben!) Dann wird gemeinsam der Zustand des Fahrzeugs geprüft und abgenommen. Fahrzeugpapiere und Schlüssel bitte zusammen zurückgeben.

Die Nutzungsbeteiligung erfolgt auf der Grundlage des Fahrtenbuchs und des Kilometerstandes bei Rückgabe des Busses. Der Fahrer muss bei der Rückgabe des Busses auf besondere Vorkommnisse (Schäden am Fahrzeug etc.) hinweisen.

Bei Verstößen gegen diese Bedingungen kann ein weiterer Verleihvorgang an die entsprechende Organisation ausgeschlossen werden.