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Seit dem 01.07.2018 greift das neue Pauschal-Reiserecht in Deutschland. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Neuerungen der rechtlichen Grundlagen zum Pauschalreisevertrag (ehemals nur Reisevertrag) beruhen auf europäischer Gesetzgebung. Die EU will hierdurch Verbraucher besser schützen.

Zwar hat der europäische Gesetzgeber in diesem Zusammenhang primär typische Reiseveranstalter/Reisebüros im Blick, deren Geschäftszweck in der Vermittlung und Organisation von Urlaubsreisen o.ä. liegt, jedoch ist der Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts so weit gefasst, dass auch Jugendorganisationen bzw. Vereine davon betroffen sein können, sofern sie die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, könnt Ihr dem angehängten Infoblatt entnehmen.

Unserer Meinung nach betrifft das alle Vereine, die mehr als zwei mehrtägige Fahrten (Freizeiten, Trainingslager, Zeltlager, Bildungswochenenden...) im gesamten Verein im Jahr anbieten.

Nähere Infos gibt es HIER

Kontakt zu den BJR Verantwortlichen bekommt Ihr HIER

Hier stehen Punkte (tabellarisch) zum Thema "Alles was Recht ist"

Auf dieser Seite wollen wir immer aktuell für Eure Arbeit im Verein, Verband oder auch mit Eurer Jugendgruppe die rechtlichen Hintergründe liefern. Wir danken an dieser Stelle der Kommunalen Jugendarbeit Eichstätt, die uns hierfür die Inhalte freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.

Da wir keine Rechtsanwälte oder Richter sind, übernehmen wir für die Vollständigkeit oder auch Rechtsverbindlichkeit keine Gewähr. Wir sichten zwar ständig die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich, können aber auch nur einen Anhaltspunkt für Eure Arbeit liefern. Die Einzelfälle sind dann immer individuell zu klären! Sollte jemand Ergänzungen haben, Unrichtigkeiten oder gar falsche Dokumente finden, sind wir für jeden Hinweis dankbar.

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