Zahlungsmodus
Nach der telefonischen Bestellung wird Ihnen eine Rechnung als Bestätigung für die bestellten Geräte zugeschickt. Sie müssen die Rechnung vor der Abholung der Materialien begleichen. Nur mit der Einzahlungsquittung der Bank oder Sparkasse werden die Geräte an Sie ausgegeben. Bitte beachten Sie dies bei der Planung!
Mehrwertsteuer
Seit 01.01.2023 sind wir verpflichtet, im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes, die hier ausgeschriebenen Leihgebühren mit 19% Mehrwertsteuer zu belegen. Damit wird sich in vielen Fällen die Rechnung um diesen Betrag erhöhen. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der KJR die Verleihpreise nicht angehoben hat, sondern wir diese Steuer zusätzlich erheben müssen!
Hinweise
Schäden, die während der Mietzeit entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Mit den gemieteten Gegenständen dürfen keine kommerziellen Gewinne erzielt werden. Bei Verstoß kommen diese der Jugendarbeit als Spende zugute. Die Geräte müssen telefonisch oder schriftlich bestellt werden. Jede Bestellung ist verbindlich und wird unabhängig von der Abholung in Rechnung gestellt, wenn sie nicht vorher rechtzeitig abgesagt worden ist.