Zahlung, Mehrwertsteuer, Hinweise
Zahlungsmodus
Sie erhalten nach der Ausleihe eine Rechnung von uns.
Mehrwertsteuer
Seit 01.01.2023 sind wir verpflichtet, im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes, die hier ausgeschriebenen Leihgebühren mit 19% Mehrwertsteuer zu belegen. Damit wird sich in vielen Fällen die Rechnung um diesen Betrag erhöhen. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der KJR die Verleihpreise nicht angehoben hat, sondern wir diese Steuer zusätzlich erheben müssen!
Bei Ausleihen zum Zwecke der Jugendarbeit wird nach §4 Nr. 25 UStG keine Mehrwertsteuer berechnet.
Hinweise
Schäden, die während der Mietzeit entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Mit den gemieteten Gegenständen dürfen keine kommerziellen Gewinne erzielt werden. Bei Verstoß kommen diese der Jugendarbeit als Spende zugute. Die Geräte müssen schriftlich bestellt werden. Jede Bestellung ist verbindlich und wird unabhängig von der Abholung in Rechnung gestellt, wenn sie nicht vorher rechtzeitig abgesagt worden ist.