Netzwerkkoordination Kinderschutz

Die Netzwerkkoordination Kinderschutz ist Ansprechpartnerin für all jene Menschen im Landkreis Starnberg, die mit Kindern und Jugendlichen in einem beruflichen oder ehrenamtlichen Kontext tätig sind und folglich dem gesetzlichen Schutzauftrag unterliegen. Sie übernimmt eine beratende Funktion im Kinderschutz, bietet Fortbildungen zu kinderschutzrelevanten Themen an, berät und begleitet bei der Erstellung institutioneller Kinderschutzkonzepte und vernetzt Kooperationspartner:innen.

online KINDERSCHUTZ-Sprechstunde

Die online KINDERSCHUTZ-Sprechstunde ist ein vierzehntägiges, niederschwelliges und offenes Angebot der Netzwerkkoordination Kinderschutz für Fachkräfte im Landkreis Starnberg.

Sie sind hauptamtlich oder ehrenamtlich mit Kindern und/oder Jugendlichen tätig und haben Fragen zum Kinderschutz, Ihrem Schutzauftrag oder machen sich Sorgen um das Wohl eines bestimmten Kindes?

Dann nehmen Sie gerne an einer der dafür vorgesehenen, offenen online Sprechstunden teil. Eine Mitarbeiterin der Netzwerkkoordination Kinderschutz beantwortet Ihnen Ihre Fragen, führt anonymisierte Kurzberatung durch, oder vermittelt Ihnen eine ausführliche IseF-Beratung. 

Es ist keine Anmeldung für dieses Angebot notwendig. Der Beitritt ist jederzeit möglich.

Weitere Informationen zum Netzwerk Kinderschutz und zur Beratung finden Sie unter dem folgendem Link des Landratsamtes Starnberg.

Für die kommenden Termine sind eingangs folgende Inputs geplant:
20.11.24 Der Ablaufplan der Gefährdungseinschätzung- Wann mache ich was?
04.12.24 Wir bereite ich mich auf Gespräche mit Eltern im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung vor?
18.12.24 Die kollegiale Beratung- Wir können wir uns im Team möglichst gut gegenseitig unterstützen?

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Fortbildungen

Die Netzwerkkoordination Kinderschutz bietet zudem Fortbildungen an.

Online-Fortbildung: SCHUTZAUFTRAG bei KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
Die zweistündige Online-Fortbildung vermittelt Ihnen Basiswissen rund um das Thema Kinderschutz und informiert Sie darüber, wohin Sie sich im Ernstfall wenden können und müssen.
Wir klären die Definition von Kindeswohlgefährdung und anhand welcher Anhaltspunkte, sie diese im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen erkennen können.
Es wird Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen Ihres Schutzauftrags gegeben. Hierfür wird sich  intensiver mit der Gefährdungseinschätzung- der Grundlage für ihr Handeln im Kinderschutz beschäftigt.
Abschließend wird Ihnen das niederschwellige Angebot der Kinderschutzberatung/IseF-Beratung vorgestellt.

Zielgruppe sind alle Menschen, die haupt- oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlicht tätig sind. Von der Jugendleiterin im Verein, über den Erzieher in der KiTa bis hin zur Kinder- und Jugendpsychiaterin.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Anmeldung unter: isef@lra-starnberg.de

Weitere Informationen zum Netzwerk Kinderschutz und zur Beratung finden Sie unter dem folgendem Link des Landratsamtes Starnberg.

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Nächster Termin

Sprechstunde: Der nächste Termin ist am 20.11.2024. Input: Der Ablaufplan der Gefährdungseinschätzung- Wann mache ich was?

Fortbildungen: Die nächsten Termine sind am 13.11.2024 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr und am 11.12.2024 von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.